Allgemein:
Von der Beratung bis zum individuellen Betreuungskonzept bieten wir Ihnen eine Reihe von Leistungen für Senioren an. Gemeinsam mit unserem Team aus freundlichen Fachkräften gestalten die Senioren, die tagsüber Pflege und Betreuung benötigen, ihren Tagesablauf. In unserer Tagespflege wird älteren Menschen die Möglichkeit geboten, weiter in ihrer privaten Umgebung zu wohnen und somit den Kontakt zu Familie und Freunden aufrechtzuerhalten. Montag- Freitag von 8:00-16:00 Uhr wird die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, welche sonst durch die Angehörigen versorgt werden, übernommen. Dabei ist uns besonders wichtig, die selbstständige Lebensführung der Tagesgäste so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern. Auf diese Weise wird auch die Situation der Angehörigen erleichtert.
Preise der Tagespflege:
Fahrtkosten
17,75 Euro
Die Höhe der Investitionskosten wird in der Regel von den Pflegeeinrichtungen in Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden bzw. den Sozialhilfeträgern festgelegt und den Pflegekassen nur auf freiwilliger Basis mitgeteilt. Die hier genannten Werte können daher unter Umständen von den aktuellen Kosten abweichen.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Investitionskosten ggf. direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung.
* Die Berechnung beruht auf der Annahme der Nutzung der Einrichtung an 5 Tagen pro Woche.
1) Betroffene im Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125,00 € monatlich im Rahmen des "Kostenerstattungsprinzips".
2) Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Die Höhe der Investitionskosten kann in einigen Regionen auch von der Räumlichkeit Ihrer Wahl abhängen. So können unter anderem Kriterien der Zimmergröße und Ausstattung Einfluss auf die Höhe der Investitionskosten nehmen. Investitionskosten sind i.d.R. durch den Heimbewohner zu tragen. In den einzelnen Bundesländer bestehen z. T. weitreichende Zuschussmöglichkeiten.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Investitionskosten ggf. direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung.
3) Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten, damit der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an.
Stand: 01.01.2021 - Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich.