Kosten Allgemein

Allgemein:

Von der Beratung bis zum individuellen Betreuungskonzept bieten wir Ihnen eine Reihe von Leistungen für Senioren an. Gemeinsam mit unserem Team aus freundlichen Fachkräften gestalten die Senioren, die tagsüber Pflege und Betreuung benötigen, ihren Tagesablauf. In unserer Tagespflege wird älteren Menschen die Möglichkeit geboten, weiter in ihrer privaten Umgebung zu wohnen und somit den Kontakt zu Familie und Freunden aufrechtzuerhalten. Montag- Freitag von 8:00-16:00 Uhr wird die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, welche sonst durch die Angehörigen versorgt werden, übernommen. Dabei ist uns besonders wichtig, die selbstständige Lebensführung der Tagesgäste so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern. Auf diese Weise wird auch die Situation der Angehörigen erleichtert.


Märkisch Oderland:

Die Seniorentagespflegestätte liegt im Oderbruch in Podelzig und gehört zum Gemeindeamt Lebus, in unmittelbarer Nähe gelangt man zur Oder (Fluss. Die Gegend zeichnet sich durch hohen Baumbestand und eine geringe Bebauung aus. Der Straßenverkehr beschränkt sich auf den Anliegerverkehr. Mit dem Auto ist die Seniorentagespflege gut erreichbar, Parkplätze sind vor der Einrichtung ausreichend vorhanden. Mit dem öffentlichen Personennahverkehr ist die Einrichtung über die Bus-Linie 969 gut zu erreichen. Ein Friseur und eine Nähstube sowie ein Betreuungsbüro befinden sich ebenfalls in der Einrichtung.

Kostenübersicht:

Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.


Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der monatliche Leistungsanspruch zur Deckung des täglichen Pflegesatzes beträgt dabei für den


  • Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro,
  • Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro,
  • Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro,
  • Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.

Zusätzlich zum Anteil der Pflegekasse kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro für die Pflegegrade 1 bis 5 in Anspruch genommen werden. 


Preise der Tagespflege:

Fahrtkosten

11,41 Euro

Kosten Tagespflege AOK
zum Preisrechner

Vertragliches:

Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.


Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss


  • die Leistungen des Unternehmers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschreiben
  • die für diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, getrennt nach Überlassung des Wohnraums, Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie den einzelnen weiteren Leistungen, die nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt angeben
  • die vom Unternehmer vor Vertragsabschluss abgegebenen Informationen - über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gemäß § 3 WBVG - enthalten. Mögliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gegenüber dem Verbraucher sind dabei kenntlich zu machen.

Weitere Anforderungen können sich aus den heimrechtlichen Regelungen auf Landesebene ergeben.


Die Höhe der Investitionskosten wird in der Regel von den Pflegeeinrichtungen in Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden bzw. den Sozialhilfeträgern festgelegt und den Pflegekassen nur auf freiwilliger Basis mitgeteilt. Die hier genannten Werte können daher unter Umständen von den aktuellen Kosten abweichen.

Bitte erfragen Sie die aktuellen Investitionskosten ggf. direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung.

* Die Berechnung beruht auf der Annahme der Nutzung der Einrichtung an 5 Tagen pro Woche.

1) Betroffene im Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125,00 € monatlich im Rahmen des "Kostenerstattungsprinzips".

2) Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Die Höhe der Investitionskosten kann in einigen Regionen auch von der Räumlichkeit Ihrer Wahl abhängen. So können unter anderem Kriterien der Zimmergröße und Ausstattung Einfluss auf die Höhe der Investitionskosten nehmen. Investitionskosten sind i.d.R. durch den Heimbewohner zu tragen. In den einzelnen Bundesländer bestehen z. T. weitreichende Zuschussmöglichkeiten.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Investitionskosten ggf. direkt bei der gewünschten Pflegeeinrichtung.

3) Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten, damit der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an.


Stand: 01.01.2021 - Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich.

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